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    Das äußere Erscheinungsbild eines Produkts trägt heutzutage immer mehr zu seinem Markterfolg bei. Mithilfe durchdachter Designs gelingt es Unternehmen in vielen Branchen, sich von der Masse abzuheben. So kann das Design zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand eines Unternehmens werden. Das Design von Gegenständen kann durch Eintragung von Geschmacksmustern vor Nachahmung geschützt werden.

    Jenkins & Co berät Sie zu allen Fragen des Schutzes Ihrer Designs. Dazu zählt die Ausarbeitung und Einreichung von Geschmacksmusteranmeldungen bei den national und international zuständigen Behörden, das Vorgehen gegen mögliche Verletzungen sowie gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.